Psychotherapeutische Behandlung Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS)

Im Rahmen des psychotherapeutischen Angebots haben Personen, die (lebens-)bedrohlichen Situationen im Zusammenhang mit Gewalt oder Unfällen ausgesetzt waren und infolgedessen eine Posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben, die Möglichkeit, ihre erschütternden Erfahrungen mittels Traumatherapie zu verarbeiten. Ziel der Behandlung sind Erhalt bzw. Wiederherstellung von Lebensqualität sowie Beziehungs- und Leistungsfähigkeit. Außerdem gilt es, dem Risiko der Entstehung weiterer psychischer oder psychosomatischer Beeinträchtigungen vorzubeugen.

Das traumaspezifische Angebot umfasst nach einer sorgfältigen Diagnostik die Behandlung von

  • Jugendlichen und Erwachsenen

  • Zivilpersonen und Einsatzkräften

Die traumatherapeutische Behandlung kann auch in englischer Sprache erfolgen.

Während einer psychotraumatologischen Erstberatung können die Möglichkeiten sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Inhalte der psychotraumatologischen Erstberatung:

  • Sie erhalten erste Informationen zu Erklärungsmodellen von psychischen, somatischen und psychosomatischen Stressreaktionen

  • Sie erfahren etwas über die Symptomatik der Posttraumatischen Belastungsreaktion

  • Jeder Behandlung geht eine psychologische Diagnostik voran

  • Sie erhalten Informationen über den Verlauf einer traumaspezifischen Therapie sowie die Kosten und ggf. Möglichkeiten der Kostenerstattung

  • Sie werden über Möglichkeiten zur Selbsthilfe aufgeklärt

  • Die Liquidation erfolgt regelmäßig privat. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Kostenerstattung (z. B. für Opfer von Straftaten oder Unfällen) möglich. Im Folgenden finden Sie neben allgemeinen Informationen zur Kostenerstattung auch spezielle Hinweise für Opfer von Straftaten und Opfer von (Verkehrs-)Unfällen. Für Opfer von Straftaten besteht beispielsweise die Möglichkeit, über den Weißen Ring einen „Beratungsscheck“ für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung zu erhalten.

  • Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Betreuung und Behandlung schwer traumatisierter Menschen – egal ob nach Straftat, Verkehrsunfall oder Naturkatastrophe. Die Auseinandersetzung mit der Verarbeitung traumatischer Ereignisse (bei Zivilpersonen und polizeilichen Einsatzkräften) war bereits Thema meiner Diplomarbeit (1997) und Dissertation (2000). Darüber hinaus bin ich regelmäßig als Referentin und Verfasserin einschlägiger wissenschaftlicher Fachbeiträge tätig.

Hintergrundinformationen

Nicht jeder Mensch entwickelt nach einem traumatischen Ereignis eine PTBS!

Als typische Ereignisse, die eine PTBS auslösen können gelten:

  • Verkehrsunfall, Überfall, Entführung, Geiselnahme, Terroranschläge
  • Erpressung (oft auch verbunden mit der Androhung der Gewaltanwendung gegen Dritte bzw. Angehörige, Partner oder Kinder)
  • Tätliche Übergriffe wie z. B. Körperverletzungen, sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung
  • Direkte persönliche Konfrontation mit durch Mensch oder Natur bedingter Gewalt / Katastrophen (Zugunglück, Tsunami, Erdbeben etc.)
  • Persönliches Erleben / Bezeugen eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse bei anderen Personen
  • Berufsbedingte Konfrontation mit den Folgen bzw. aversiven Details vorangegangener Gewalt, Unfälle oder Katastrophen (z. B. Einsatzkräfte und Ärzte)
  • Erfahren, dass einem nahen Familienmitglied oder einem engen Freund ein traumatisches Ereignis zugestoßen ist (Gewalt oder Unfall)

Woran erkenne ich die Symptome einer PTBS?

Von PTBS betroffene Personen haben meist das Gefühl, Sicherheit und Kontrolle über ihr Leben zu verlieren oder verloren zu haben. An sich gewöhnliche Situation – z. B. eine Tür, die ins Schloss fällt oder in einer Schlange an der Kasse eines Supermarktes zu stehen – können plötzliche Furcht bis hin zur Panik auslösen. Der Puls rast, das Herz schlägt bis zum Hals, die Hände zittern. Die Gedanken kreisen nur noch darum, so schnell wie möglich dieser Situation zu entfliehen und Schutz zu finden. Oft sind bei Betroffenen auch die Entwicklung von Partnerschaftsproblemen sowie eine zunehmende Isolation von sozialen Aktivitäten zu beobachten.

Es ist nicht unüblich, dass die Symptome einer PTBS verzögert – manchmal erst nach einigen Monaten oder sogar Jahren auftreten und sich Betroffene bis dahin unbeeinträchtigt fühlen.

Ein Wiederaufleben der Symptome kann durch die Konfrontation mit Erinnerungen an das ursprüngliche Trauma, durch lebenssituative Belastungen (z. B. Gerichtsverhandlung, Scheidung) sowie das Erleben neuer traumatischer Situationen ausgelöst werden.

Nachfolgend finden Sie einige typische Aussagen von Personen, die an PTBS leiden:

  • Seit dem Ereignis ist nichts mehr wie es war
  • Mich überfallen immer wieder quälende Erinnerungen im Zusammenhang mit dem Ereignis
  • Ich habe Probleme mit dem Ein- und Durchschlafen
  • Ich bin reizbarer und schreckhafter als zuvor
  • Ich vermeide Situationen, die mit dem Ereignis in Zusammenhang stehen
  • Ich fühle mich schuldig für das, was mir und / oder anderen Personen zugestoßen ist
  • Ich habe kaum noch Interesse an Aktivitäten und Dingen, die mir zuvor Freude bereiteten
  • Obgleich ich Menschen um mich habe, fühle ich mich isoliert von ihnen

Wer erkrankt an einer PTBS?

Das Risiko, an einer PTBS zu erkranken, liegt nach WHO in der Gesamtbevölkerung bei einer Wahrscheinlichkeit von 1% – 9%. Die Häufigkeit, mit der sich die Krankheit im individuellen Fall entwickelt, ist unter anderem von der Art des Ereignisses abhängig. So leiden bis zu 50% der Vergewaltigungs- und Kriegsopfer unter Symptomen der PTBS. Unter den Opfern anderer Gewaltverbrechen entwickelt sich bei ca. 25% eine PTBS. Nach neueren Studien entwickeln bis zu 37% der Opfer von Verkehrsunfällen eine PTBS.

Unbehandelt besteht eine hohe Chronifizierungsneigung sowie das Risiko, weitere psychische und psychosomatische Erkrankungen zu entwickeln. Etwa 80% der Betroffenen weisen Kriterien für ein weiteres klinisches Störungsbild auf und 50% erhalten neben der PTBS-Diagnose mindestens drei weitere Diagnosen.

Hohe Dunkelziffer an PTBS-Erkrankten

Es gibt außerdem eine beträchtliche Dunkelziffer, da viele Betroffene trotz langjährigen Leidens aufgrund von Schuld- und/oder Schamgefühlen weder über ihre Erlebnisse reden noch Hilfe aufsuchen. Oft spielen die Angst vor Umweltreaktionen, Stereotype sowie ein berufsbedingtes Selbstverständnis (gerade bei Einsatzkräften) eine erhebliche Rolle im Umgang mit traumatisierenden Erfahrungen.

Selbstzahler

Folgende Aspekte sind bedenkenswert, sofern Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen:

  1. In der Regel erhalten Hilfesuchende als Selbstzahler sofort einen Therapieplatz, da sie unter anderem nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse warten müssen.
  2. Den Hilfesuchenden stehen deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung als die von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Verfahren.
  3. Freie Wahl der Dauer der einzelnen Therapiesitzungen, die nicht auf 50 Minuten beschränkt sein müssen, sondern auch 75 oder 90 Minuten dauern können, sowie der Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen. Der Klient bestimmt mit, wie lange die Therapie andauert.
  4. Die Fortsetzung der Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung der weiteren Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse erschwert.
  5. Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt die Krankenkasse nichts davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.
  6. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.

Kostenerstattung der Heilbehandlung über Gesetzliche Krankenkassen

Grundsätzlich müssen Gesetzliche Krankenkassen (GKV) eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten sorgen.

Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.

Die selbst beschaffte Behandlung ist zunächst eine reine Privatbehandlung. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in der Praxis allerdings dazu übergegangen, in Ausnahmefällen auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Diplom-Psychologen, die nach Heilpraktikergesetz (HPG) zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt, in der betreffenden Materie erfahren und fachlich ausgewiesen sind, zu übernehmen.

Der Antrag auf Kostenerstattung muss immer vor Beginn der Psychotherapie und von Ihnen selbst gestellt werden. Die Krankenkassen müssen spätestens drei Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Leistungen entschieden haben.

Ich empfehle gesetzlich versicherten Hilfesuchenden, sich bei ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung bei Diplom-Psychologen, die nach HPG behandeln, zu erkundigen.

Bei einer durch Unfall verursachten Posttraumatischen Belastungsstörung hat der Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld: Der den Unfall verursachende Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) hat regelmäßig die Heilbehandlungskosten für eine unfallbedingte Posttraumatische Störung zu tragen. Allerdings muss laut BGH „hinreichende Gewissheit“ bestehen, dass diese Erkrankung nicht eingetreten wäre, wenn der Verkehrsunfall nicht stattgefunden hätte.

Für Verbrechensopfer bestehen folgende Möglichkeiten, die Behandlungskosten für deliktsbedingte Traumafolgeschäden erstattet zu bekommen:

Grundsätzlich haftet der Täter

Prinzipiell hat der rechtskräftig verurteilte Straftäter für die Folgen seiner Handlungen einzustehen. Dazu gehört auch, dass er möglicherweise ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen hat. Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche oder seelische Verletzungen, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Die Höhe des Schmerzensgeldes legt das Gericht fest, soweit sich Opfer und Täter nicht über eine Summe einigen. Als Schadenersatz kann das Opfer verlangen, dass der Täter den Zustand wiederherstellt, der bestehen würde, wenn die Straftat nicht erfolgt wäre. Dies kann zum Beispiel die Reparaturkosten für eine beschädigte Sache, aber auch den Ersatz von entgangenem Arbeitslohn oder entstandenen Krankenhauskosten umfassen.

Opferentschädigungsgesetz OEG

Nicht immer ist ein Täter zu ermitteln und der Staat kann seine Bürger nicht immer zuverlässig davor schützen, dass sie Opfer einer Straftat werden. Er hat sich daher selbst auferlegt, diesen Opfern zu helfen. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Ansprüche für das Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriffes vor, welches dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruchsberechtigt sind auch Opfer, die durch die rechtmäßige Abwehr eines solchen Angriffes verletzt werden oder die durch eine Straftat geschädigt werden, die gegen einen anderen gerichtet war.

Voraussetzungen für einen Anspruch nach dem OEG

  • Der tätliche Angriff muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug erfolgt sein.
  • Für Taten im Ausland, die nach dem 01.07.2009 begangen wurden, besteht ein besonders geregelter Versorgungsanspruch, der eingeschränkte Leistungen vorsieht.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Tat gestellt werden, damit Leistungen ab dem Schädigungstag gewährt werden.
  • Bei späterer Antragstellung können Leistungen erst ab dem Antragsmonat gewährt werden.

Grundsätzlich sieht das OEG vor, dass Strafanzeige erstattet wird. Stellt dies eine besondere Belastung für den Geschädigten dar, kann darauf verzichtet werden. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Vorblatt zum OEG-Antrag.

Unterstützung durch den Weißen Ring

Der Weiße Ring ist eine bundesweit tätige Opferschutzorganisation mit rund 400 Außenstellen in ganz Deutschland und tritt öffentlich für die Belange der Opfer von Gewalt und Kriminalität ein, indem er von Politik, Justiz und Verwaltung eine Verbesserung ihrer rechtlichen und sozialen Situation fordert. Im Rahmen von Zuwendungen durch den Weißen Ring ist es allen von einer Straftat unmittelbar und mittelbar betroffenen Personen (z. B. Angehörigen) möglich, einen sogenannten „Beratungsscheck“ für eine kostenlose Erstberatung zu erhalten:

  • Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt
  • Beratungsscheck für eine kostenlose psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat

Den Beratungsscheck erhalten Sie in den Außenstellen des Weißen Rings.

Treten Sie zunächst mit dem Weißen Ring in Kontakt: Info-Telefon: 01803 – 343434

Danach können Sie einen Termin mit einem Anwalt bzw. einem Psychologen Ihres Vertrauens vereinbaren.


Opfer-Notruf & Info-Telefon: 01803 – 343434
Internet: www.weisser-ring.de