Christian Bitzigeio, Weil am Rhein & Dr. Ursula Gasch, Tübingen
In: Die POLIZEI – Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der deutschen Hochschule der Polizei
Heft 10/2021, Seite 443-449
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung ist die Bundespolizei auch für die Übernahme von im Ausland wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilten und von dort rückgeführten deutschen Staatsangehörigen zuständig. Diesem Deliktsbereich ist eine hohe Komplexität und Vielschichtigkeit immanent. Reisen diese Personen in das Bundesgebiet ein, stellt sich vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Rückfallquote regelmäßig die Frage des individuellen Gefahrenpotentials. Eine solide Risikoeinschätzung basiert auf der Synthese von Befunden unter anderem aus den Bereichen Psychologie, Kriminologie und Medizin. Als erstbefasste Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde trägt die Bundespolizei die Verantwortung, dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet und zuständige Inlandsbehörden involviert werden. Versäumnisse können verehrende Folgen zeitigen. Aus diesem Grund ist neben soliden Rechtskenntnissen zumindest Basiswissen betreffend pädosexuelle Phänomenologie in ihren interdisziplinären Bezügen zentral.
EPHK Christian Bitzigeio: M.A., stv. Leiter Ermittlungsdienst einer Bundespolizeiinspektion, freier Kriminologe und Polizeiwissenschaftler
Dr. Ursula Gasch, Diplompsychologin und Kriminologin, Fachpsychologin für Klinische Psychologie und Psychotherapie BDP/DGPs, Forensisch-Psychologische Sachverständige, Leiterin des Instituts für Gerichts- und Kriminalpsychologie in Tübingen