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Kriminalpsychologin: Erinnerungen können beeinflusst werden

Wenn Erinnerungen trügen, kann das vor Gericht fatale Folgen haben. Was aber sind Scheinerinnerung? Und wie können Richter sie erkennen?

Nicht jeder, der Unwahres berichtet, lügt. Mitunter trügt die Erinnerung oder fehlende Elemente werden ergänzt. Das kann dazu führen, dass letztlich Geschichten konstruiert werden, die mit der historischen Wahrheit nicht mehr übereinstimmen. Neben der bewussten Falschaussage eines Zeugen spielen insofern vor Gericht und bei der aussagepsychologischen Begutachtung auch immer mögliche suggestive Einflussfaktoren auf die Aussageentstehung und -entwicklung eine wichtige Rolle.
Erinnerungen können vielfältig beeinflusst werden: Kritische Lebensereignisse, pubertäre Krisen, aber auch starke affektive Bedürfnisse – womöglich einhergehend mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsdisposition machen Personen verstärkt empfänglich für Suggestionen. Auch Drogenkonsum oder gewisse psychische Erkrankungen können dazuführen, dass Realität undFantasie verschwimmen. Medien, das soziale Umfeld, aber auch eine Psychotherapie können unter Umständen suggestive Wirkung entfalten. Das Risiko betrifft insbesondere Erinnerungen, für die angegeben wirde, dass sie nach langer Zeit der Amnesie wieder erinnert worden seien. Mahnende Stimmen aus der  Literatur weisen darauf hin, dass das Risiko von Scheinerinnerungen unterbewertet wird.

Von Valentin Heneka, Badische Zeitung vom 13.08.2021, S. 32

https://www.badische-zeitung.de/kriminalpsychologin-erinnerungen-koennen-beeinflusst-werden–204083784.html

 

außerdem zum Thema Pseudoerinnerungen bzw. Fehlerquellen bei der Erinnerung:

http://dr-gasch.de/psychotherapie-vor-abschluss-der-beweisaufnahme-im-strafverfahren-traumatherapie-als-potenzielle-fehlerquelle-bei-der-tatsachenfeststellung/

Dynamische Gefährdungsanalyse bei Stalking – Seminar für Fachanwälte für Straf- und Familienrecht

Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe für Fachanwälte für Straf- und Familienrecht

am 21.Mai 2019

Veranstaltungsort: Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums in Bruchsal

Klerikale Strukturen und rigide Sexualmoral begünstigen den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Würdenträger

Von Philipp Koebnik, Schwäbisches Tagblatt vom  02. Oktober 2018

Die Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch durch geistliche Würdenträger in der katholischen Kirche ist hoch. Bereits die offiziellen Zahlen sind erschreckend: Zwischen 1946 und 2014 sollen 1670 katholische Kleriker 3677 Minderjährige sexuell missbraucht haben. Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Studie hervor, die ein Konsortium aus verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt hat. Demnach waren 4,4 Prozent aller Kleriker der deutschen Bistümer mutmaßliche Täter: in jedem sechsten Fall sei es zu Formen der Vergewaltigung gekommen. Die wenigsten Übergriffe haben dabei einen pädophilen Hintergrund.

https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Gasch-Klerikale-Strukturen-und-rigide-Sexualmoral-beguenstigen-sexuellen-Missbrauch-von-Kindern–388489.html

außerdem:

http://dr-gasch.de/2010a-sexueller-missbrauch-in-der-katholischen-kirche-aktuelle-befunde/

http://dr-gasch.de/die-wenigsten-taeter-sind-paedophil-missbrauchsskandal-in-der-katholischen-kirche/

http://dr-gasch.de/2008c-ein-mann-an-der-grenze-der-fall-des-domkapitulars-otto-m/

http://dr-gasch.de/2007d-paedosexuelle-taeter-im-profil-unterscheiden-sich-geistliche-sexualstraftaeter-von-anderen-sexualstraftaetern/

https://www.researchgate.net/publication/304116624_Padosexuelle_Tater_im_Profil_Personen-_und_tatbezogene_Merkmale_geistlicher_Sexualstrafater

Psychotherapie während des Strafverfahrens(?)

Psychotherapie während des Strafverfahrens(?) – Rollen, Regeln und Spannungsfelder

Beitrag vorgestellt an der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der LMU München am 23.01.2018