Vernehmung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafverfahren. Ein Thema für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Gemeinsame Fortbildung des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeidirektion Weil am Rhein in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kriminalsitik e.V. DGfK
Weil am Rhein, am 28. September 2026
Referentin: Dr. Ursula Gasch, Aussagepsychologische Sachverständige
Ein fundiertes methodisches Wissen in Sachen Glaubhaftigkeitseinschätzung ist nicht nur Grundrüstzeug des aussagepsychologischen Gutachters, sondern auch für alle polizeilichen und richterlichen Vernehmer. Begriffe wie Nullhypothese, suggestionsfreie Befragung, Vulnerabilität, Aussagequalität und Aussagevalidität oder Confirmation Bias müssen Polizeibeamten, Richtern und Staatsanwälten vertraut sein, um die Vernehmung lege artis zu führen und ein Beweismittel von hoher Güte zu generieren, um letztlich zur Tatsachenfeststellung im Hauptverfahren durch das Gericht effizient beizutragen. Dazu zählt auch die fachlich korrekte Dokumentation der Befragungen. Sollte ein aussagepsychologischer Sachverständiger in das Verfahren involviert sein, sind die bis zum Ende der Beweisaufnahme dokumentierten Vernehmungen und sonstigen Unterlagen – wozu bereits jeder Eindrucksvermerk zählt – und die während des Hauptverfahrens gewonnenen Erkenntnisse, zentrale Basis für dessen Glaubhaftigkeitsbegutachtung.
Von diesen Erwägungen geleitet, veranstaltet der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. (DGfK) eine eintägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema Vernehmung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafverfahren.
