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Psychotherapie vor Abschluss der Beweisaufnahme im Strafverfahren? Traumatherapie als potenzielle Fehlerquelle bei der Tatsachenfeststellung

In: Kriminalistik 12/2018 (S. 734- 738)

Vermeintliche Erinnerungen an tatsächlich nie stattgefundene Ereignisse können unter bestimmten Umständen künstlich generiert und verstärkt werden. Solche Scheinerinnerungen weisen aus aussagepsychologischer Sicht mitunter eine sogar hohe Aussagequalität auf und sind nur mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, sofern keine Hinweise für eine erhöhte Suggestibilität des Zeugen vorliegen. Als  eine mögliche Fehlerquelle haben sich in diesem Zusammenhang einem Strafverfahren vorangehende  und begleitende traumatherapeutische Behandlungen erwiesen. Insofern ist ein Streit darüber entbrannt, ob es nicht besser wäre, einem mutmaßlich geschädigten Zeugen nahe zu legen, bis zum Abschluss der Beweisaufnahme auf psychotherapeutische Unterstützung zu verzichten.

https://www.researchgate.net/publication/329987904_Psychotherapie_vor_Abschluss_der_Beweisaufnahme_im_Strafverfahren_Traumatherapie_als_potenzielle_Fehlerquelle_bei_der_Tatsachenfeststellung

außerdem:

https://www.badische-zeitung.de/kriminalpsychologin-erinnerungen-koennen-beeinflusst-werden–204083784.html

http://dr-gasch.de/2015c-opfer-ermittler-und-justiz-einordnung-und-bewertung-traumarelevanter-aspekte-im-ermittlungs-und-strafverfahren/

Klerikale Strukturen und rigide Sexualmoral begünstigen den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Würdenträger

Von Philipp Koebnik, Schwäbisches Tagblatt vom  02. Oktober 2018

Die Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch durch geistliche Würdenträger in der katholischen Kirche ist hoch. Bereits die offiziellen Zahlen sind erschreckend: Zwischen 1946 und 2014 sollen 1670 katholische Kleriker 3677 Minderjährige sexuell missbraucht haben. Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Studie hervor, die ein Konsortium aus verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt hat. Demnach waren 4,4 Prozent aller Kleriker der deutschen Bistümer mutmaßliche Täter: in jedem sechsten Fall sei es zu Formen der Vergewaltigung gekommen. Die wenigsten Übergriffe haben dabei einen pädophilen Hintergrund.

https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Gasch-Klerikale-Strukturen-und-rigide-Sexualmoral-beguenstigen-sexuellen-Missbrauch-von-Kindern–388489.html

außerdem:

http://dr-gasch.de/2010a-sexueller-missbrauch-in-der-katholischen-kirche-aktuelle-befunde/

http://dr-gasch.de/die-wenigsten-taeter-sind-paedophil-missbrauchsskandal-in-der-katholischen-kirche/

http://dr-gasch.de/2008c-ein-mann-an-der-grenze-der-fall-des-domkapitulars-otto-m/

http://dr-gasch.de/2007d-paedosexuelle-taeter-im-profil-unterscheiden-sich-geistliche-sexualstraftaeter-von-anderen-sexualstraftaetern/

https://www.researchgate.net/publication/304116624_Padosexuelle_Tater_im_Profil_Personen-_und_tatbezogene_Merkmale_geistlicher_Sexualstrafater

Psychotherapie während des Strafverfahrens(?)

Psychotherapie während des Strafverfahrens(?) – Rollen, Regeln und Spannungsfelder

Beitrag vorgestellt an der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der LMU München am 23.01.2018

Sexualdelikte aus kriminologischer, psychotraumatologischer und juristischer Sicht

Buchbeitrag in: „Handbuch der Psychotraumatologie“ (2. Auflage) Hrsg.: G. Seidler, H. Freyberger, A. Maercker. Klett-Cotta Verlag

Meta- und Cybercrime: Quo Vadis? Grundlegende kriminalpsychologische Gedanken im Zusammenhang mit strafrechtlich relevantem Verhalten in virtuellen Welten

Buchbeitrag in: Kriminalistik: gestern – heute – morgen, Hrsg.: H. Artkämper und H. Clages. Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik. Schriftenreihe der DGfK. S. 145-161