Psychotherapie vor Abschluss der Beweisaufnahme im Strafverfahren? Traumatherapie als potenzielle Fehlerquelle bei der Tatsachenfeststellung
In: Kriminalistik 12/2018 (S. 734- 738)
Vermeintliche Erinnerungen an tatsächlich nie stattgefundene Ereignisse können unter bestimmten Umständen künstlich generiert und verstärkt werden. Solche Scheinerinnerungen weisen aus aussagepsychologischer Sicht mitunter eine sogar hohe Aussagequalität auf und sind nur mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, sofern keine Hinweise für eine erhöhte Suggestibilität des Zeugen vorliegen. Als eine mögliche Fehlerquelle haben sich in diesem Zusammenhang einem Strafverfahren vorangehende und begleitende traumatherapeutische Behandlungen erwiesen. Insofern ist ein Streit darüber entbrannt, ob es nicht besser wäre, einem mutmaßlich geschädigten Zeugen nahe zu legen, bis zum Abschluss der Beweisaufnahme auf psychotherapeutische Unterstützung zu verzichten.
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